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Jeder 4. scheidet wegen Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Vermögensaufbau beginnt nicht mit dem Sparen, sondern mit der Gefahrenabwehr

Man kann sich die Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung einfach machen: Vergleichsportal im Internet aufrufen, Daten eingeben und den günstigsten Versicherungstarif auswählen. Doch dieses Vorgehen kann fatale Folgen haben, denn die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zählt zu den komplexesten Versicherungsrisiken und der Schutz sollte individuell zugeschnitten werden. Zwischen den Versicherern bestehen große Leistungsunterschiede und Fehlentscheidungen können im Leistungsfall die finanzielle Existenz bedrohen. Wir beraten Sie persönlich und online, erstellen einen auf Ihre Anforderungen abgestimmten BU-Tarifvergleich und unterstützen Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

Welche Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Richtige für Sie?
  • Auswahl an mehr als 60 Versicherer und mehrere hundert Tarife.
  • Bedarf ermitteln: BU-Rentenhöhe und Vertragslaufzeit bestimmen.
  • Risiko- und Gesundheitsfragen: Anonyme Risikovoranfrage bei Erkrankungen empfehlenswert.
  • Tarifvergleich: Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis wählen. Beitragsunterschiede von 100% nicht selten.
  • Vorteile der selbständigen BU (SBU) gegenüber der an Altersvorsorge gekoppelte BU-Zusatzversicherung.
  • Sorgfältige Antragstellung. Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz im Leistungsfall!
Jeder Vierte scheidet wegen Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus

Ihre Arbeitskraft ist im Beruf Ihr Kapital. Doch was passiert, wenn Sie infolge schwerer Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden, vielleicht sogar überhaupt nicht mehr arbeiten können? Können Sie sich und Ihrer Familie ohne Ihr Arbeitseinkommen den gewohnten Lebensstandard erhalten oder droht sogar ein Leben am Existenzminimum?

Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2027/02 vom 23.10.2006) „… im Fall der Berufs­unfähig­keit, sind die meisten Berufstätigen darauf angewiesen privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern. Die Alternativen, Sozialhilfe zu beziehen oder das eigene Vermögen zu ver­brauchen, sind nicht zumutbar.“ Die Unfallversicherung kann die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen, nur ergänzen.

Welche Versorgungslücke haben Sie bei Wegfall des Arbeitseinkommens?

Zuerst gilt es den Absicherungsbedarf zu bestimmen, d.h. Vertragslaufzeit und Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. 80% des Nettos wird oft als BU-Rente empfohlen, jedoch sollte berücksichtigt werden, dass Familien meist einen höheren Existenzschutz benötigen als Singles. Bei der Vertragslaufzeit bietet das 67. Lebensjahr häufig die beste Lösung, es kann jedoch individuelle Gründe für eine Begrenzung der Laufzeit auf das 65. oder 63. Lebensjahr geben.

Nach Klärung des Absicherungsbedarfs, gilt es die Konditionen der Versicherer zu ermitteln. Diese sind abhängig von Ihrem ausgeübten Beruf und den mit der Antragstellung verbunden Gesundheitsangaben. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten sollten Sie Ihren Arzt oder die Krankenkasse zu den Diagnosen befragen und wir können über anonymisierte Voranfragen die Konditionen der Versicherer erfahren. Da die Versicherer die Risiko- und Gesundheitsangaben sehr unterschiedlich bewerten, läßt sich erst im Anschluss analysieren, welche Berufsunfähigkeitsversicherung die Richtige für Sie ist. Beitragsunterschiede von mehr als 100% sind aufgrund der unterschiedlichen Risiko- und Berufsgruppeneinstufung nicht selten.    

Die Versicherungsbedingungen sind entscheidend. Empfehlenswert sind Tarife mit:
  • Abstraktem Verweisungsverzicht auf andere Berufe ohne Einschränkungen
  • Verzicht auf Arztanordnungsklausel
  • Weltweitem Versicherungsschutz
  • Leistung der Berufs­unfähig­keitsversicherung rückwirkend ab Beginn der Berufs­unfähig­keit
  • Anspruch auf Berufs­unfähig­keitsrente wenn 6 Monats-Prognose erfüllt
  • Meldefrist: Mindestens 36 Monate rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
  • Umfassenden Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Verzicht auf Kündigungs-/Anpassungsrecht (§19 VVG) bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung
  • Umfassende Infektionsschutzklausel für medizinische Berufe
  • Ausschließlich Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufs
Berufs­unfähig­keitsversicherung als selbständiger Vertrag

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet als selbständiger Vertrag (SBU) die größtmögliche Flexibilität sowie den geringsten Beitrag. Obwohl der Verbraucherschutz von der an einen Altersvorsorgevertrag gekoppelten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abrät, bieten viele Versicherer und Finanzvertriebe die an die Basis (Rürup)-Rente gekoppelte BUZ an. Als Begründung dient die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Die Nachteile der Basis-Rentenversicherung sowie die volle Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall werden dabei oft verschwiegen.

  • Der passende BU-Versicherer ist oft nicht der beste Anbieter der Alters­vorsorge.
  • Erhöhung der BU-Rente ist oftmals nur mit gleichzeitiger Erhöhung des Sparbeitrages zur Alters­vorsorge möglich. Bei Familiengründung oder Hauskauf ist oftmals nur Erhöhung der BU-Rente, jedoch keine höhere Sparrate, gewünscht.
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Alters­vorsorgevertrags endet auch die Berufs­unfähig­keitsversicherung. Der notwendige BU-Neuabschluss ist mit Nachteilen verbunden (Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung)
  • Bei der Kombination von BUZ mit Basisrente sind die Beiträge teilweise steuerlich absetzbar, jedoch ist die spätere BU-Rente komplett zu versteuern. Zudem muss der Beitrag in die Basisrente stets mindestens 50% des Gesamtbetrages betragen.
  • Losgelöst von der Berufs­unfähig­keitsversicherung, kann für die Alters­vorsorge mit kostengünstigen ETFs gespart werden.
  • Erhöhung der BU-Rente, z.B Familiengründung, führt nicht zum Zwang den Alters­vorsorgebeitrag zu erhöhen
  • Auch bei Beendigung des Sparvertrages kann die Berufs­unfähig­keitsversicherung weitergeführt werden
  • Bei der SBU ist nur der Ertragsanteil zu besteuern. Beispiel: SBU-Rente: 2500€ mtl., Endalter 65, BU-Eintritt: 45. Lebensjahr. Ertragsanteil: 21% = 525€. (D.h. 525€ sind zu versteuern = BU Rente ist steuerfrei, wegen Unterschreitung Grundfreibetrag)

FAZ 12.10.2009: Berufs­unfähig­keit – das verdrängte Risiko“: Mit einem Ansparprodukt gekoppelte Berufs­unfähig­keits-Zusatzversicherungen sollte man nicht abschließen. Steigt der Kunde wegen Scheidung oder Jobverlust aus dem Vertrag aus, verliert er auch seinen BU-Schutz. Eine neue Police kann er nur gegen höhere Prämien abschließen. Und wenn er Pech hat, bekommt er keine Versicherung, weil er Krank­hei­ten hatte, die für die Versicherer als Ausschlusskriterien gelten.“

„FAZ 07.06.2013: Die Berufs­unfähig­keit drängt mehr als die Rente“: Die Rundumversorgung ist mit Aufwand verbunden, weil zwei Versicherungen nötig sind. Erstens ist eine Rente erforderlich, die im Notfall sofort zahlt, und zweitens ist eine Rente nö­tig, die im Alter fließt, weil die Invalidenrente höchstens bis zum 67. Lebensjahr überwiesen wird. Falls die zweite Police also übersehen oder verdrängt wird, droht im Alter finanzielle Armut, weil kein Geld mehr bezahlt wird.“

Antragstellung und Service

Nachdem wir den optimalen Versicherungstarif ermittelt und Sie sich zum Vertragsabschluss entschieden haben, kümmern wir uns um die Antragstellung und erledigen sämtliche Formalitäten. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen auch nach Vertragsabschluss jederzeit zur Seite. Im Fall der Berufsunfähigkeit stellen wir Ihnen für den Leistungsantrag kostenfrei den Service einer auf das Thema Berufs­unfähig­keit spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zur Verfügung. Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenfrei und wird durch die vermittelte Gesellschaft vergütet.

Unverbindlicher und kostenfreier Vergleich: Berufsunfähigkeitsversicherung

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Schwere Krankheiten Versicherung eine sinnvolle Ergänzung?

Invaliditätsversicherungen wie Dread Disease Versicherung oder Multi-Rente leisten bei schweren Krankheit wie Krebs, Schlaganfall, Herz-, Nieren-, Leber- und Lungenerkrankungen. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von der weiteren beruflichen Tätigkeit und ermöglicht z.B.

  • Medizinische Behandlungsmethoden, die von der Krankenversicherung nicht bezahlt werden
  • Finanzierung der erforderlichen Umbauten an Auto, Wohnung oder Haus
  • Sondertilgung der Immobilie
  • Weniger zu arbeiten und trotzdem den Lebensstandard und die Versorgung der Familie zu sichern
Worauf Sie beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) achten sollten

Vor der Antragstellung gilt es zuerst die Versicherbarkeit zu prüfen. Mit der Antragstellung sind Gesundheitsfragen zu beantworten und bei schweren und chronischen Erkrankungen kann es zur Antragsablehnung, zum Risikozuschlag oder auch zum Leistungsausschluss kommen. Wir besprechen daher noch vor Antragstellung ausführlich die Gesundheitsfragen mit Ihnen und sofern chronische oder schwere Erkrankungen bestehen, stellen wir anonymisierte Risikovoranfragen bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Sofern Sie sich an Erkrankungen nicht erinnern, können Sie bei den behandelnden Ärzten bzw. bei Ihrer Kranken­ver­si­che­rung die Daten anfordern. Sollten Sie hierbei unbekannte Diagnosen feststellen, können Sie Rücksprache mit dem Arzt halten und um Korrektur bitten. Leider passieren Ärzten hin und wieder Abrechnungsfehler mit falschen Diagnosen. Abzuraten ist von falschen Angaben zum Gesundheitszustand, da die Versicherungsgesellschaft dann im Berufs­unfähig­keitsfall die Zahlung der Berufs­unfähig­keitsrente wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung verweigern kann.

Was bleibt Ihnen im Fall der Berufs­unfähig­keit an Einkommen um Ihre Lebenshaltungskosten abdecken zu können? Je größer Ihr Kapitalvermögen, desto geringer ist die Versorgungslücke. Bill Gates oder Mark Zuckerberg benötigen keine Berufs­unfähig­keitsversicherung, da deren Kapitalvermögen zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten ausreichen dürfte. Sofern Ihr Vermögen nicht zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten bis an Ihr Lebensende ausreicht, lautet die Empfehlung 70-100% des Nettoeinkommens abzusichern: Bei Familien ist der Absicherungsbedarf meist höher als bei Alleinstehenden.

Bei Beantragung der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist die Laufzeit festzulegen. Eine Verkürzung der Laufzeit ist möglich, jedoch keine Verlängerung. Daher lautet die Empfehlung als Laufzeit das Renteneintrittsalter zu wählen, d.h. das 67. Lebensjahr, da sonst eine enorme Versorgungslücke droht. Da die sich die Laufzeit wesentlich auf den Beitrag auswirkt, z.B. ist der Beitrag für Laufzeit 67. Lebensjahr ca 70% höher als für Laufzeit 60. Lebensjahr, entscheiden sich Versicherungsnehmer oft für kürzere Laufzeiten, insbesondere wenn mit einem größeren Erbe gerechnet wird. Auch entscheiden sich einige Versicherungsnehmer für das 60 oder das 63. Lebensjahr, mit der Begründung, dass bis dahin die Immobilie abbezahlt ist und die Kinder aus dem Haus sind und man bis dahin nur noch für sich selbst die Verantwortung zu tragen hat.

Wir empfehlen bei Vertragsabschluss die Beitragsverrechnung zu wählen, d.h. die Verrechnung der Überschüsse des Versicherers mit dem Versicherungsbeitrag. Hierdurch reduziert sich der Zahlbeitrag. Grundsätzlich sind Versicherer empfehlenswert deren Brutto- und Zahlbeitrag nicht zu sehr voneinander abweichen, da sonst Beitragserhöhungen bei geringeren Überschüssen zu befürchten sind.

Um Ihr Absicherungsniveau trotz Inflation halten zu können, sollten Sie in Ihrem Vertrag eine Dynamik vereinbaren. Somit erhalten Sie ein jährlich Erhöhungsangebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Sollten Sie als Berufsstarter mit einer geringen Berufs­unfähig­keitsrente beginnen, so empfiehlt sich zu dem ein Vertrag mit umfassenden Nachversicherungsgarantien auszuwählen. So können Sie bei wichtigen Ereignissen, z.B. Geburt eines Kindes, die Berufs­unfähig­keitsrente erhöhen. Dynamik und Nachversicherungsgarantien ermöglichen die BU-Rentenerhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Andere Erhöhungen sind mit einer Gesundheitsprüfung verbunden und im Fall schwerer Erkrankungen kann die BU-Erhöhung abgelehnt werden.

Sofern die Berufs­unfähig­keit eintritt und Sie Berufs­unfähig­keitsrente beziehen, wird diese jährlich im Rahmen der Überschussbeteiligung erhöht. Zusätzlich können Sie eine garantierte Rentensteigerung von 1%, 2% oder 3% für einen Mehrbeitrag von ca. 5 – 15% vereinbaren. Alternativ können Sie für den Mehrbeitrag auch eine 5%-15% höhere BU-Rente wählen.

Beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sollten nur Tarife in Erwägung gezogen werden, die in ihren Versicherungsbedingungen auf das Recht auf abstrakte Verweisung verzichten. Andernfalls kann Sie der Versicherer bei Berufs­unfähig­keit auf eine andere Tätigkeit verweisen, selbst dann wenn Sie keine Anstellung in diesem Beruf bekommen können. Wenn Sie sich jedoch aus freiem Willen für die Aufnahme einer Tätigkeit entscheiden, die Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung entspricht? Dann hat der Versicherer das Recht auf konkrete Verweisung. Gemäß Rechtsprechung ist Voraussetzung für das Erreichen der bisherigen Lebensstellung, dass die Einkommensreduzierung nicht mehr als 20%, im Vergleich zum vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf, beträgt.

Auch bei langwierigen Erkrankungen kann oftmals nur Arbeitsunfähigkeit statt Berufs­unfähig­keit vorliegen. Auch kann bei unklaren Krankheitsverläufen, z.B. Depressionen, die Feststellung der Berufs­unfähig­keit einige Monate in Anspruch nehmen.  Mit dem Einschluss der Berufs­unfähig­keitsrente bei 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit, erhalten Sie bei unklaren Krankheitsverläufen und langwieriger Arbeitsunfähigkeit selbst dann wenn keine Berufs­unfähig­keit vorliegt die vereinbarte Berufs­unfähig­keitsrente.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Bei Beamten entscheidet der Dienstherr über das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit. Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung bietet somit für Beamte keinen ausreichenden Schutz und der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist zwingend notwendig. Nur wenige Gesellschaften bieten einen ausreichenden Versicherungsschutz bei Dienstunfähigkeit. Wir analysieren die Leistungen der verschiedenen Anbieter und sorgen dafür, dass Sie im Fall der Dienstunfähigkeit richtig abgesichert sind.  

BU-Leistungsquoten der Versicherer

Das Analysehaus Franke & Bornberg hat die Leistungspraxis der BU-Versicherer umfassend untersucht, u.a. Auswahl der Gutachter, die Regulierungsdauer sowie die BU-Anerkennungen und BU-Ablehnungen. 70% der eingereichten Leistungsanträge werden im Durchschnitt von den BU-Versicherern anerkannt. Bei den 30% Nicht-Anerkennungen handelt es sich in vielen Fällen nicht um Ablehnungen. Vielmehr wurden vorsorgliche Leistungsanmeldungen durch die Kunden selbst nicht weiter verfolgt.

GesellschaftBU-QuoteProzess-Quote
LeistungsfälleGesellschaftBU-QuoteProzess-QuoteLeistungsfälleGesellschaftBU QuoteProzess-QuoteLeistungsfälle
AM (Generali)73,77% 1,59%24.447Debeka79,53%0,46%6.940LV 187180,66%
2,03%1.349
Allianz 83,49% 1,50%64.340Dialog71,11% 0,00%259Metall Rente77,87%
0,85%7.572
Alte Leipziger 76,84%0,86%7.642Die Bayerische 70,48% 0,91%355Nürnberger76,93%0,95%15.381
AXA/DBV 84,38% 1,52%19.427Ergo75,10%0,97%16.070Signal Iduna 78,33%
3,46%6.899
Barmenia 69,80%0,59%826Gothaer 78,18%3,21%3.976Stuttgarter74,39%1,94%1.000
Basler 72,03%1,48%899Hannoversche 80,26% 1,29%957Swiss Life77,87%0,85%7.572
Canada Life k. A. k. A.
k.A.Hanse Merkur
k.A.1,80%358Volkswohlbund 75,78%2,23%4.634
Condor92,63%7,04%777HDI85,71%0,77%7.749Württembergische 83,55%3,07%8.435
Continentale74,03% 0,77%2.901HUK-Coburg77,37%k.A.k.A.WWK k.A.k.A.k.A.
Cosmos Direkt
78,18%7,09%2.679Klinik Rente Allianz83,49%1,50%%64.304Zürich Dt. Herold 76,97%2,54%10.915

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