Mit Abschluss des Studiums und Einstieg ins Berufsleben stehen wichtige Entscheidungen zu den Themen Finanzen und Versicherungen an. Eine unabhängige Finanzberatung um einen Überblick zu gewinnen und ein individuelles Konzept zu erhalten ist sinnvoll. Doch wie wähle ich den richtigen Berater aus und woran merke ich, ob dieser wirklich meine Interessen oder nicht doch primär sein Eigeninteresse verfolgt, d.h. Konzepte oder Produkte mit maximaler Provision anbietet?
Provisionsgetriebene Falschberatung: Die an die Altersvorsorge gekoppelte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Neben Hafptlicht- und Krankenversicherung zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu den existenziellen Versicherungen. Denn wenn man krankheitsbedingt den Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann, dann fällt das Einkommen weg aber die Lebenshaltungskosten bestehen weiterhin. Über die Berufsunfähigkeitsversicherung erhält man dann eine monatliche Rente, die einem ermöglicht die Ausgaben für sich und seine Familie weiterhin zu bestreiten.
Obwohl der Verbraucherschutz die Berufsunfähigkeitsversicherung stets als selbständigen Vertag und keinesfalls gekoppelt an einen Altersvorsorgevertrag empfiehlt, verkaufen provisionsgetriebene Finanzberater gerne diese Kobination als Steuermodell. Neben der vermeintlichen Steuerersparnis wird als Grund geschildert, dass im Fall der Berufsunfähigkeit der Versicherer die Beiträge für die Altersvorsorge übernimmt und somit die Altersarmut vermieden wird.
Verschwiegen wird hierbei oft, dass bei diesem Kombi-Modell im Leistungsfall die Berufsunfähigkeitsrente vollständig zu versteuern ist und daher die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung 20 bis 25% höher anzusetzen ist als bei der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese kann zwar nicht steuerlich abgesetzt werden, dafür zahlt man im Leistungsfall meistens keine Steuer auf die Berufsunfähigkeitsrente, da die Ertragsanteilbesteuerung meistens unter dem Steuerfreibetrag liegt.
Auch das Argument, die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt beim Kombi-Modell die Beiträge zur Altersvorsorge ist eine Täuschung. Denn für diesen Effekt ist es ausreichend einen Altersvorsorgevertrag mit BU- Beitragsbefreiung zu wählen, nicht nötig ist die Koppelung von Berufsunfähigkeitsrente und Altersvorsorge.
Der plausible Grund, weshalb viele Finanzberater die Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge in einem Vertrag anbieten liegt darin, dass für Altersvorsorgeverträge hohe Provisionen fließen und bei separat angebotenen Verträgen, viele Verbraucher nur die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und mit der Altersvorsorge abwarten.
- Der passende BU-Versicherer ist oft nicht der beste Anbieter der Altersvorsorge.
- Erhöhung der BU-Rente ist oftmals nur mit gleichzeitiger Erhöhung des Sparbeitrages der Altersvorsorge möglich. Oft ist das nicht gewünscht, z.B. bei Familiengründung oder Immobilienerwerb, möchte man den BU-Schutz erhöhen aber aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten die Sparrate konstant halten oder eventuell sogar reduzieren
- Bei vorzeitiger Beendigung des Altersvorsorgevertrags endet der BU-Schutz. Der notwendige BU-Neuabschluss ist mit Nachteilen verbunden (Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung)
- Bei der Kombination von BU mit Basisrente sind die Beiträge zum großen Teil steuerlich absetztbar, jedoch ist die BU-Rente vollständig zu versteuern. Zudem muss der Beitrag in die Basisrente stets mindestens 50% des Gesamtbetrages betragen, d.h. eine Erhöhung die BU-Rente ist oft nur mit Erhöhung des Altersvorsorge-Sparbeitrages möglich
Die bessere Entscheidung ist das Sparen für die Altersvorsorge in einem Konzept und die Berufsunfähigkeitsrente in einem separaten Konzept abzuschließen:
- Losgelöst von der Wahl des BU-Versicherers kann die Altersvorsorge, inkl. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, mit einer separaten ETF-Fondspolice abgeschlossen werden. Alternativ können Sie die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente so wählen, dass Sie daraus die Altersvorsorgebeiträge bestreiten können.
- Sie können einen provisionsfreien Altersvorsorgetarif wählen und erzielen damit eine deutlich bessere Rendite als bei einem Provisionstarif.
- Erhöhung der BU-Rente führt nicht zum Zwang den Altersvorsorgebeitrag zu erhöhen
- Auch bei Beendigung des Altersvorsorgevertrages kann die BU-Versicherung weitergeführt werden
- Bei der selbständigen BU-Versicherung ist die BU-Rente nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Beispiel: BU-Rente: 2500€ mtl., Endalter 65, Eintritt BU mit 45. Lebensjahr, d.h. Ertragsanteil: 21% = 525€. D.h. nur 525€ sind zu versteuern und da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag liegt, ist die BU-Rente komplett steuerfrei.