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Jeder 4. scheidet wegen Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten

Jeder Vierte scheidet wegen Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus

Alles steht und fällt mit dem geregelten Einkommen. Wer krankheitsbedingt seine Arbeitskraft dauerhaft nicht einbringen kann, der erhält keine Entlohnung. Das Versorgungswerk leistet nur in Härtefällen, d.h. bei vollständiger Berufsunfähigkeit und Einstellung der Berufstätigkeit. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits bei 50%iger Berufsunfähigkeit eine vereinbarte monatliche Rente und sorgt dafür, dass Sie sich und Ihrer Familie den gewohnten Lebensstandard bieten können. Architekten profitieren zudem von günstigen Beiträgen und Top-Konditionen. Es wird ausschließlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert und auf eine Verweisung auf andere Tätigkeiten oder einen anderen Beruf verzichtet.

Worauf beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) zu achten ist

Die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung ist abhängig von den Lebenshaltungskosten. Als Faustregel gelten 80% des Nettos. Individuelle Faktoren sollten natürlich berücksichtigt werden. Bei Familiengründung und Immobilienerwerb sind die Lebenshaltungskosten meist höher und eine entsprechende BU-Rentenhöhe sollte gewählt werden. Bei Singles mit geringen Wohnkosten kann durchaus eine geringere BU-Rentenhöhe ausreichend sein. Zumal über die Nachversicherungsgarantie die BU-Rentenhöhe angepasst werden kann wenn die Lebenshaltungskosten steigen, z.B. bei Familiengründung.

Nach Vertragsabschluss kann die Laufzeit der DU-Versicherung nicht nachträglich verlängert werden. Daher sollte bei Antragstellung eine angemessene Laufzeit vereinbart werden. Empfehlenswert ist die Vertragslaufzeit bis zum gesetzlichen Rentenalter. Bei kürzerer Vertragslaufzeit ist im Leistungsfall die Zeit bis zur Altersrente mit dem Ersparten zu überbrücken.

Mit der Antragstellung sind Gesundheitsfragen zu beantworten und bei schweren und/oder chronischen Erkrankungen kann es zur Antragsablehnung, zum Risikozuschlag oder auch zum Leistungsausschluss kommen. Daher stellen wir bei Vorerkrankungen die anonymisierte Risikovoranfrage bei den verschiedenen Versicherern. Auf Grundlage der Rückmeldungen kann die Entscheidung über den geeigneten Versicherungsschutz getrofffen werden. Sofern Sie sich an Erkrankungen nicht erinnern, können Sie bei den behandelnden Ärzten bzw. bei Ihrer Kranken­ver­si­che­rung die Daten anfordern. Abzuraten ist von falschen Angaben zum Gesundheitszustand, da die Versicherungsgesellschaft dann im Berufs­unfähig­keitsfall die Zahlung der Berufs­unfähig­keitsrente wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung verweigern kann.

Wir empfehlen bei Vertragsabschluss die Beitragsverrechnung zu wählen, d.h. die Verrechnung der Überschüsse des Versicherers mit dem Versicherungsbeitrag. Hierdurch reduziert sich der Zahlbeitrag. Grundsätzlich sind Versicherer empfehlenswert deren Brutto- und Zahlbeitrag nicht zu sehr voneinander abweichen, da sonst Beitragserhöhungen bei geringeren Überschüssen zu befürchten sind.

Da die Versicherer die verschiedenen Berufe unterschiedlich hinsichtlich Berufsunfähigkeitsrisiko bewerten und Beitragsunterschiede von mehr als 100% nicht selten sind, hängt die Auswahl des richtigen Tarifs von der ausgeübten Tätigkeit ab. Empfehlenswert sind Tarife deren Versicherungsbedingungen folgende Leistungen enthalten:

  • Abstrakten Verweisungsverzicht auf andere Berufe ohne Einschränkungen
  • Umfassende Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Angemessene Leistungs- und Beitragsdynamik
  • Verzicht auf Arztanordnungsklausel
  • Weltweiten Versicherungsschutz
  • Leistung der Berufs­unfähig­keitsversicherung rückwirkend ab Beginn der Berufs­unfähig­keit
  • Anspruch auf Berufs­unfähig­keitsrente wenn 6 Monats-Prognose erfüllt
  • Meldefrist: Mindestens 36 Monate rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
  • Verzicht auf Kündigungs-/Anpassungsrecht (§19 VVG) bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung
  • Ausschließlich Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufs

Berufsunfähigkeitsversicherung als selbständiger Vertrag (SBU)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet als selbständiger Vertrag (SBU) die größtmögliche Flexibilität sowie den geringsten Beitrag. Obwohl der Verbraucherschutz von der an einen Altersvorsorgevertrag gekoppelten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abrät, bieten viele Versicherer und Finanzvertriebe die an die Basis (Rürup)-Rente gekoppelte BUZ an. Als Begründung dient die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Die Nachteile der Basis-Rentenversicherung sowie die volle Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall werden dabei oft verschwiegen.

  • Der passende BU-Versicherer ist oft nicht der beste Anbieter der Alters­vorsorge.
  • Erhöhung der BU-Rente ist oftmals nur mit gleichzeitiger Erhöhung des Sparbeitrages zur Alters­vorsorge möglich. Bei Familiengründung oder Hauskauf ist oftmals nur Erhöhung der BU-Rente, jedoch keine höhere Sparrate, gewünscht.
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Alters­vorsorgevertrags endet auch die Berufs­unfähig­keitsversicherung. Der notwendige BU-Neuabschluss ist mit Nachteilen verbunden (Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung)
  • Bei der Kombination von BUZ mit Basisrente sind die Beiträge teilweise steuerlich absetzbar, jedoch ist die spätere BU-Rente kompett zu versteuern. Zudem muss der Beitrag in die Basisrente stets mindestens 50% des Gesamtbetrages betragen.
  • Losgelöst von der Berufs­unfähig­keitsversicherung, kann für die Alters­vorsorge mit kostengünstigen ETFs gespart werden.
  • Erhöhung der BU-Rente, z.B Familiengründung, führt nicht zum Zwang den Alters­vorsorgebeitrag zu erhöhen
  • Auch bei Beendigung des Sparvertrages kann die Berufs­unfähig­keitsversicherung weitergeführt werden
  • Bei der SBU ist nur der Ertragsanteil zu besteuern.   Beispiel: SBU-Rente: 2500€ mtl., Endalter 65, BU-Eintritt: 45. Lebensjahr. Ertragsanteil: 21% = 525€. (D.h. 525€ sind zu versteuern = BU Rente ist steuerfrei, wegen Unterschreitung Grundfreibetrag)

FAZ 12.10.2009: Berufs­unfähig­keit – das verdrängte Risiko“: Mit einem Ansparprodukt gekoppelte Berufs­unfähig­keits-Zusatzversicherungen sollte man nicht abschließen. Steigt der Kunde wegen Scheidung oder Jobverlust aus dem Vertrag aus, verliert er auch seinen BU-Schutz. Eine neue Police kann er nur gegen höhere Prämien abschließen. Und wenn er Pech hat, bekommt er keine Versicherung, weil er Krank­hei­ten hatte, die für die Versicherer als Ausschlusskriterien gelten.“

„FAZ 07.06.2013: Die Berufs­unfähig­keit drängt mehr als die Rente“: Die Rundumversorgung ist mit Aufwand verbunden, weil zwei Versicherungen nötig sind. Erstens ist eine Rente erforderlich, die im Notfall sofort zahlt, und zweitens ist eine Rente nö­tig, die im Alter fließt, weil die Invalidenrente höchstens bis zum 67. Lebensjahr überwiesen wird. Falls die zweite Police also übersehen oder verdrängt wird, droht im Alter finanzielle Armut, weil kein Geld mehr bezahlt wird.“

Antragstellung und Service

Nachdem der optimale Versicherungstarif ermittelt wurde und Sie sich zum Vertragsabschluss entschieden haben, kümmern wir uns um die Antragstellung und erledigen sämtliche Formalitäten. Auch nach Vertragsabschluss stehen wir bei Fragen und Anliegen jederzeit zur Verfügung. Im Fall der Dienstunfähigkeit stellen wir Ihnen für den Leistungsantrag kostenfrei den Service einer auf das Thema Berufs­- und Dienstunfähigkeit spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zur Verfügung. Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenfrei und wird durch den Versicherer vergütet.

Unverbindlicher und kostenfreier Vergleich: Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten

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