Erfahrungen & Bewertungen zu Finanzplan Consulting
Der Aufbau des Vermögens beginnt nicht mit dem Sparen, sondern mit der Gefahrenabwehr.

Invalidität & Pflegezusatz

Unfall­ver­si­che­rung

Bei Invalidität infolge eines Unfalls, d.h. ein plötzlich von außen unerwartet auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung führt, leistet die Unfall­ver­si­che­rung. Die Höhe der Invaliditätsleistung ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad. Ca. 10% aller Berufs­unfähig­keitsfälle resultieren aus Unfällen. 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Anders als bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) wird nicht der zuletzt ausgeübte Beruf berücksichtigt, sondern ob man irgendeine Tätigkeit für mindestens 3 Stunden am Tag ausüben kann. Nur sofern man hierzu nicht in der Lage ist, fließt die Erwerbsunfähigkeitsrente. Wer eine BU zu akzeptablen Konditionen erhalten kann sollte diese vorziehen. Menschen die aufgrund von Vorerkrankungen keinen Berufs­unfähig­keitsschutz erhalten können oder Menschen für die eine BU zu teuer ist, sollten die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) in Erwägung ziehen. Anders als bei der BU bestehen in der EU zwischen den Berufen keine großen Beitragsunterschiede. Daher ist eine EU für körperlich Arbeitene deutlich günstiger als eine BU. Für Akademiker bestehen zwischen EU und BU kaum Beitragsunterschiede.

Grundfähigkeiten Versicherung

Die Grundfähigkeiten Versicherung leistet eine monatliche Rente bei Verlust oder Einschränkung von Sinnen und Fähigkeiten. Versichert sind die Sinne Sehen, Hören, Sprechen und Gleichgewicht; nicht versichert sind Geruchs- und Tastsinn. Versichert sind zudem die Fähigkeiten Arme, Hände und Beine gebrauchen, Stehen oder Sitzen und Knien und Bücken. Andere Fähigkeiten wie Schreiben, Treppensteigen, Heben und Tragen bilden nur Teilaspekte ab. Weitere Fähigkeiten sind der Intellekt und das eigenverantwortliche Handeln: hierbei sind die Hürden für den Leistungsbezug jedoch sehr hoch. Der Leistungsfall Intellekt setzt voraus, dass man zu den schlechtesten 10% zählt und das eigenverantwortliche Handeln muss so eingeschränkt sein, dass vom Gericht ein Betreuer eingesetzt wird. 

Schwe­re Krank­hei­ten Versicherung (Dread Disease)

Die Dread Disease Versicherung leistet nach dem Erleiden einer schweren Krankheit wie Krebs, Schlaganfall, Herz-, Nieren-, Leber- und Lungenerkrankungen eine Versicherungssumme als Einmalzahlung. Entscheidend bei der Tarifauswahl ist der Umfang der in den Versicherungsbedingungen definierten schweren Erkrankungen. Leistungsstarke Tarife führen mehr als 60 Diagnosen, darunter auch Multiple Sklerose und Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Anders als bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung besteht bei Erkrankungen der Psyche, des Kreislaufes und des Bewegungsapparates kein Versicherungsschutz. Die Schwere Krankheiten Versicherung ist besonders für GKV-Versicherte sinnvoll. Denn durch die Geldleistung der Schwere Krankheiten Versicherung bietet die Möglichkeit, sich nicht als Kassenpatient, sondern als Privatpatient behandeln zu lassen und durch die bessere medizinische Versorgung besser zu genesen.  

Multi-Risk-Versicherung

Die Multi-Risk-Versicherung leistet eine monatliche Rente bei Unfall, Verlust von Grundfähigkeiten, Organversagen, Krebs und Pflegebedürftigkeit und wirkt somit auf den ersten Blick wie die perfekte Invaliditätsabsicherung. Der Leistungsfall tritt jedoch erst bei sehr fortgeschrittener schwerer Erkrankung ein: so ist der Verlust von mindestens drei Grundfähigkeiten erforderlich um Leistungen zu erhalten und bei Krebs wird erst ab Stadium IV eine lebenslange Rente gezahlt. Empfehlung: Wer Schwere Krankheiten und Verlust von Grundfähigkeiten versichern möchte, für den bietet die Grundfähigkeitsversicherung mit Dread Disease Zusatzversicherung den umfassenderen Versicherungsschutz. Die Multi-Risik-Versicherung ist nicht mehr als eine „bessere“ Unfallversicherung 

Pflegezusatz Versicherung

Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit. Die Restkosten sind vom eigenen Vermögen zu bestreiten. Sofern das Vermögen nicht ausreicht, so sind der Ehepartner sowie die Kinder verpflichtet, die Pflegekosten zu tragen. Die Versorgungslücke kann über eine Pflegezusatzversicherung geschlossen werden.

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