Ein faires Honorar ist aufwandsbezogen und sollte in einem kostenfreien Erstgespräch zwischen Mandanten und Honorarberater festgelegt werden. Verbraucher sollten dem Honorarberater nur dann einen Auftrag erteilen, wenn sie im Nachgang ans Gespräch eine verbindliche Honorarvereinbarung inkl Kostenkalkulation erhalten. Zudem sollte der Honorarberater schriftlich bestätigen, dass er bei der Vermittlung von Finanzprodukten keine Vergütungen durch den Produktgeber erhält.
Antworten auf gängige Fragen
Finanzplan Consulting ist ein den Interessen seiner Mandanten verpflichtetes, inhabergeführtes Unternehmen. Wir sind unabhängig von den Interessen Dritter wie Investmentgesellschaften, Banken oder Versicherungen. Unsere Philosophie lautet: Mandanten dabei zu helfen, kluge finanzielle Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Nach § 11a Abs.1 Gewerbeordnung ist der Inhaber Michael Mülbaier bei der IHK Karlsruhe registriert. Einzusehen unter: //www.vermittlerregister.info
– § 34 (1) d GewO Registernummer: D-HOSD-6CWGI-17 (Versicherungsmakler)
– § 34 (1) f GewO Registernummer: D-F-138-ITDG-49 (Finanzanlagenvermittler)
– § 34 (1) i GewO Registernummer: D-W-138-4DYB-49 (Immobiliardarlehensvermittler)
– § 34 (5) i GewO Registernummer: D-W-138-4DYB-49 (Honorar-Immobiliardarlehensberater)
Unsere Anlagestrategien erfolgen auf Grundlage der mit dem Wirtschaftsnobelpreis 2013 ausgezeichneten Portfoliotheorie der effizienten Finanzmärkte. Die Anlage-Portfolios werden für unsere Mandanten individuell konstruiert, basierend auf dem persönlichen Rendite-Sicherheits-Profil und den Anlagezielen.
Investieren statt spekulieren: In der Umsetzung setzen wir auf breit diversifizierte, kostengünstige Indexfonds und ETFs. Durch den Einsatz von Anlageklassen-Indexfonds können wir effizient die Kapitalmärkte abbilden und bei geringst möglichem Risiko, effizient die Marktrendite der jeweiligen Anlageklasse erzielen. Denn anders als ETFs, ermöglicht das Investieren in Anlageklassen-Indexfonds eine optimale Balance innerhalb der einzelnen Anlageklassen. Während z.B. der MSCI World 1634 Großunternehmen, überwiegend Kategorie Growth, der Industrieländer enthält, investieren unsere individuellen Portfolios in über 15.000 Einzelwerte, breit gestreut in weltweite Unternehmens- und Staatsanleihen sowie Aktien der Kategorien Growth & Value, Small- Mid- & Large-Cap und Industrie- & Entwicklungsländer. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass durch die breite Diversifikation, dauerhaft eine höhere Rendite erzielt werden kann.
Anlageklassen-Indexfonds sind für institutionelle Anleger konzipiert und für Privatanleger nur über akkredierte Honorarberater wie Finanzplan Consulting handelbar. ETFs können Privatanleger direkt handeln.
Altersvorsorge Honorar- bzw. Nettotarife erzielen deutliche höhere Ablaufleistungen als Provisionstarife. Denn Nettotarife sind nicht nur frei von Provisionen, auch die laufenden Verwaltungskosten sind geringer. Der wesentliche Kostenfaktor bei Altersvorsorgeprodukten ist jedoch nicht die Provision, sondern die Kapitalanlagekosten. Das entscheidende Kriterium bei Altersvorsorgetarifen ist daher die Auswahl an geeigneten und kostengünstigen Indexfonds und ETFs. Denn viele Versicherungen bieten ausschließlich hauseigene Fonds bzw. teure, aktiv verwaltete Fonds. D.h. ein Nettotarif mit teuren aktiv verwalteten Fonds ist kostenintensiver als ein Provisionstarif mit Indexfonds und ETFs. Mit unserem Vergleichsrechner erstellen wir Ihnen einen neutralen Tarifvergleich sämtlicher Honorar- bzw. Nettotarife. Inwieweit ein Nettotarif in Form einer Rürup-, Riester-, Privat-Rente oder ein ETF- oder Indexfonds-Anlagekonzept besser für Sie geeignet ist, hängt von Ihren individuellen Anlagezielen ab. Mit unserer Analyse-Software zeigen wir Ihnen die Unterschiede und unterstützen Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.
Die Entscheidung ob und wie Sie das im Rahmen der Finanzplanung erarbeitete Finanzkonzept umsetzen, liegt alleine bei Ihnen! Sofern Sie uns mit der Umsetzung beauftragen, so zählen zu unseren Dienstleistungen:
- die Konstruktion des für Ihre Anlageziele geeigneten Indexfonds-Portfolios, sowohl als Einmalanlage als auch im Rahmen eines Sparplans.
- die Einrichtung Ihres Depots bei Ebase oder Comdirect Bank sowie die Durchführung der Wertpapiertransaktionen, so dass Sie den geringstmöglichen Aufwand mit Ihrem Indexfonds-Portfolio haben. Sämtliche Transaktionen finden nur nach Rücksprache mit Ihnen statt und Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihr Depot.
- sofern Sie das erarbeitete Indexfonds-Portfolio bei Ihrer Bank selbst umsetzen möchten, so erhalten Sie die Unterlagen so aufbereitet, dass Sie die Wertpapier-Transaktionen unkompliziert selbst durchführen können.
- die Vermittlung provisionsfreier Nettotarife zur Altersvorsorge (BAV, Riester-, Rürup- und Privat-Rente) Wir erstellen Ihnen einen objektiven Tarifvergleich und analysieren welcher Tarif am besten für Ihre Ziele geeignet ist.
- die Vermittlung der für Ihre Absicherung sinnvollen und notwendigen Versicherungen. Als unabhängiger Versicherungsmakler können wir sämtliche Versicherungstarife vergleichen und Ihnen ein optimales Absicherungskonzept erstellen.
Nach Umsetzung des Finanzkonzeptes entscheiden Sie im nächsten Schritt, inwieweit Sie uns mit der laufenden Betreuung beauftragen möchten. In diesem Fall bleiben wir Ihr Ansprechpartner bei Ihren finanziellen Anliegen. Das Betreuungsmandat können Sie ohne Einhaltung von Fristen jederzeit kündigen.
Finanzplan Consulting ist kein aktiver Vermögensverwalter und trifft keine Anlageentscheidungen aufgrund von Meinungen oder Prognosen zur Kursentwicklungen von Finanzmärkten oder Anlageklassen. Unsere Kernkompetenz liegt in der individuellen Konzeption von Anlageportfolios auf Grundlage der individuellen Anlageziele und des persönlichen Rendite-Sicherheits-Profils unserer Mandanten. Die Anlageportfolios basieren auf der mit dem Wirtschaftsnobelpreis 2013 ausgezeichneten Portfoliotheorie der Markteffizienz. In sämtlichen Anlageklassen favorisieren wir den Einsatz von kostengünstigen ETFs und Indexfonds. Aktiv verwaltete Fonds oder geschlossene Beteiligungen werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Umschichtungen finden nur nach Rücksprache mit den Mandanten statt. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen die Überlegenheit des passiven Investieren gegenüber dem aktiven Stockpicking: „Hin und Her macht Taschen leer“.
Keine Dienstleistung kann dauerhaft ohne Vergütung existieren und die „kostenlose“ Beratung ist ein von Provisionsvermittlern verbreitetes Märchen. Die Frage lautet: Soll die Dienstleistung direkt durch Sie entlohnt werden oder durch den Produktgeber, der die Provision in Ihre Beträge einkalkuliert. In einem kostenfreien Erstgespräch erläutern wir Ihnen die Vor- und Nachteile von Honorarberatung und Provisionsvermittlung, so dass Sie eine klare Entscheidung treffen können, was besser für Ihre Ziele geeignet ist.
Im Bereich der Geldanlage und Altersvorsorge empfehlen wir die Beratung auf Honorarbasis und raten zu provisionsfreien Anlagekonzepten wie ETFs und Indexfonds. Von kostenintensiven Provisionsprodukten, wie aktiv verwaltete Fonds oder geschlossenen Beteiligungen, raten wir ab. Im Bereich der Versicherungen ist oft die Vermittlung auf Provisionsbasis vorteilhaft, da in vielen Sparten, wie Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung, kaum geeignete provisionsfreie Tarife existieren. Viele Versicherer weigern sich, provisionsfreie Netto-Tarife zur Verfügung zu stellen, mit der Begründung, Netto-Tarife würden den hauseigenen Versicherungsagenturen die Vermittlung von Provisionstarifen erschweren.
Der Vorteil der Honorarberatung liegt in einer unabhängigen und fairen Beratung, frei von jedweden finanziellen Eigeninteressen des Beraters. Denn der Berater wird, wie ein Anwalt oder Steuerberater, für die Beratungsleistung honoriert und nicht für den Verkauf von Produkten durch den Produktgeber entlohnt. Somit werden die für den Kunden besten und kostengünstigen Anlagekonzepte auf Basis von ETFs und Indexfonds erarbeitet. Bei der Vermittlung auf Provisionsbasis hingegen wird der Vermittler durch den Produktgeber entlohnt. Somit besteht ein Eigeninteresse, die Produkte mit den höchsten Provisionen zu vermitteln. Die Provisionen werden aus dem Anlagebetrag des Kunden entnommen und meist gilt: je höher die Provision desto schlechter das Finanzprodukt.
Der Nachteil der Honorarberatung für den Verbraucher: Der Honorarberater erhält eine Vergütung für seine Beratungsleistung und zwar direkt durch den Verbraucher. Ohne wenn und aber! Viele Verbraucher unterliegen dem Irrglauben, Finanzberatung sei kostenlos. Das die Provision aus den Anlagebetrag des Anlegers entnommen wird ist oftmals nicht im Bewußtsein. Daher fällt es vielen Verbrauchern auch schwer, die angemessene Honorierung des Honorarberaters einzuschätzen.
Der monetäre Vorteil bei der Vermittlung auf Provisionsbasis für den Verbraucher liegt darin, dass er keine Vergütung zu leisten hat, sofern er sich gegen das Produkt des Vermittlers entscheidet. Denn die Provision wird nicht für die Beratung geleistet, sondern im Fall der erfolgreichen Vermittlung aus den Beiträgen des Kunden entnommen.
Während im Bereich der Geldanlage die Vermittlung auf Provisionsbasis dazu führt, dass Anleger überteuerte und ungeeignete Produkte vermittelt bekommen, da für kostengünstige und renditestarke ETFs und Indexfonds keine Provisionen fließen, bietet im Bereich der Risikoabsicherung die Vermittlung auf Provisionsbasis oftmals die bessere Lösung. Denn viele Versicherer bieten keine provisionsfreien Versicherungstarife, so dass nach erfolgter Beratung oft nur die Vermittlung eines Provisionstarifs möglich ist. Da stellt sich die Frage: Wieso sollte der Berater zusätzlich zur Provision ein Honorar erhalten?
Bei biometrischen Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung besteht zudem das Risiko, dass aufgrund der Gesundheitsfragen kein Versicherungstarif zu akzeptablen Konditionen abgeschlossen werden kann. Bei der Vermittlung auf Provisionsbasis hat der Verbraucher somit kein Kostenrisiko. Die Beiträge und Leistungen von Risikoversicherungen sind anhand eines transparenten Vergleichs leicht zu vergleichen und der beste Tarif kann ausgewählt werden. Bei vielen Risikoversicherungen ist die Ersparnis durch Netto-Tarife zudem geringer als ein etwaiges Beratungshonorar.
Die Aufgabe eines Beraters ist es, den Verbraucher so umfassend zu informieren, dass es ihm unter Abwägung der Vor- und Nachteile möglich ist die bewusste Entscheidung zu treffen, inwieweit die Finanzberatung auf Honorarbasis oder die Vermittlung auf Provisionsbasis besser für ihn geeignet ist.
Bei der Vermittlung auf Provisionsbasis liegt das Dilemma nicht darin, ob der Verbraucher für die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung 10€ jährlich mehr oder weniger zahlt, sondern darin, dass ihm provisionsgetriebene Vermittler bei der Geldanlage oder Altersvorsorge ungeeignete, kostenintensive Finanzprodukte, wie aktiv verwaltete Fonds oder geschlossene Beteiligungen vermitteln. Die Vermittlungsprovision wird aus den Anlagebeträgen des Verbrauchers entnommen und grundsätzlich gilt, je höher die Provision desto schlechter ist das Produkt. Kostengünstige und effiziente Anlageprodukte wie Indexfonds und ETFs oder Altersvorsorge-Nettotarife werden dem Verbraucher oft verschwiegen. Die Vermittlung auf Provisionsbasis ist keine Beratung sondern Verkauf! Laut eines Gutachten der Universität Bamberg ( Prof. Dr. Andreas Oehler), erleiden die Anleger in Deutschland durch provisionsgetriebene Fehlberatung in der Altersvorsorge jährlich einen Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro.
Während bei Altersvorsorge- oder Geldanlageprodukten es für den Verbraucher oft schwierig ist zu durchschauen, welcher Anteil seines Beitrags tatsächlich angelegt wird und welcher Anteil als Kosten abgezweigt wird, sind Risikoversicherungen transparent und die Beiträge können mit einem Vergleichsrechner verglichen werden. Der Unterschied zwischen Honorarberatung und Provisionsvermittlung liegt nicht in der Vermittlung von ungeeigneten Risikoversicherungen, sondern lediglich im Beitragsunterschied zwischen Provisions- und Honorartarifen. Da in vielen Versicherungssparten keine geeignete Auswahl an Honorartarifen besteht, bleibt oft nur die Vermittlung auf Provisionsbasis als Lösung. Die Vergleichbarkeit von Risikoversicherung hat zur Folge, dass sich viele Versicherer weigern Honorartarife anzubieten. Denn Honorartarife bedeuten eine Gefahr für die auf Provisionsbasis tätigen hauseigenen Versicherungsagenturen.
In einem kostenfreien Erstgespräch informieren wir Sie über die Unterschiede zwischen Finanzberatung auf Honorarbasis und Vermittlung auf Provisionsbasis, so dass Sie eine klare Entscheidung treffen können, was besser für Sie geeignet ist. Im Bereich der Finanzplanung und der Geldanlage erfolgt unsere Dienstleistung über ein aufwandsbezogenes Honorar. Der Stundensatz beträgt 140€ zzgl Mehrwertsteuer.
Im Bereich der Geldanlage empfehlen wir ausschießlich provisionsfreie, kostengünstige Anlagekonzepte auf Grundlage von ETF- und Indexfonds-Anlagestrategien. Die Vermittlung von Provisionsprodukten wie Zertifikate, aktiv verwaltete Fonds oder geschlossene Beteiligungen lehnen wir strikt ab. Unsere Dienstleistung richtet sich daher nicht an Anleger, die im Bereich der Geldanlage in Provisionsprodukte investieren möchten.
Im Bereich der Altersvorsorgeschichten empfehlen wir provisionsfreie Nettotarife in Form von ETF- und Indexfondspolicen. Der entscheidende Kostenfaktor bei Altersvorsorgetarifen ist jedoch nicht die Vermittlerprovision, sondern die enormen Kapitalanlagekosten der Fonds bzw. Versicherung. Wir stellen Ihnen Netto- und Provisionstarife transparent gegenüber, so dass Sie klar entscheiden können, was besser für Sie geeignet ist.
Im Bereich der Risikoversicherungen ist in vielen Sparten die Vermittlung auf Provisionsbasis ohne Alternative. Denn viele Versicherer bieten keine provisionsfreien Versicherungstarife, so dass nach erfolgter Beratung oft nur die Vermittlung eines Provisionstarifs möglich ist. Da stellt sich die Frage: Wieso sollte der Berater zusätzlich zur Provision ein Honorar erhalten? Bei biometrischen Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung besteht zudem das Risiko, dass aufgrund der Gesundheitsangaben kein Versicherungstarif zu akzeptablen Konditionen abgeschlossen werden kann. Für den Verbraucher besteht somit bei der Vermittlung auf Provisionsbasis kein Kostenrisiko.