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Gesundheit ist nicht alles,
aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

Beratung Private Krankenversicherung für Beamte

Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts

Die Gesundheit ist ein kostbares Gut und eine empfehlenswerte Kranken­ver­si­che­rung sichert die bestmögliche medizinische Versorgung nach dem modernen Stand der Technik und den Regeln der ärztlichen Kunst. Doch wie sieht die medizinische Versorgung in einem System aus, indem Krankenkassen den Ärzten vorschreiben, nur Leistungen erbringen zu dürfen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die Rationierung von Gesundheitsleistung und die 2-Klassen-Medizin sind längst Realität: das medizinisch Notwendige steht nicht mehr jedem unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Krankenversicherung ist Ausdruck Ihres Versorgungswunsches im Ernstfall
Beamte haben das Privileg zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Aufgrund des Beihilfeanspruches ist für die meisten Beamten die PKV die bessere Wahl. Denn in der PKV können die nach Kostenerstattung durch die Beihilfe verbleibenden Restkosten zu einem günstigen Beitrag abgesichert werden. In der GKV existiert keine Restkosten-Versicherung, sondern der Beamte zahlt auf Bemessungsgrundlage seines Gehalts den Krankenversicherungsbeitrag. In einem ausführlichen Beratungsgespräch beraten wir Sie umfassend, erstellen einen fundierten Tarifvergleich und unterstützen Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.
Private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) versus Krankenkassen (GKV)

Die typischen Fragen lauten: Welche Systemunterschiede sind zwischen GKV und PKV  zu beachten? Ist ein Zurück in die GKV möglich? Ist die PKV auch bei Familiengründung eine gute Wahl? Wie sind die Kinder zu versichern? Kann ich mir den PKV-Beitrag im Rentenalter leisten? Und welchen Zuschuss leistet die Deutschen Rentenversicherung? Mit welcher Beitragsentwicklung ist in GKV und PKV zu rechnen?

Eine pauschale Aussage, ob die PKV oder GKV besser ist, kann nicht getroffen werden. Denn die Antwort ist abhängig von der persönlichen Familien- und Lebensplanung. So ist die PKV für Beamte meistens ohne Alternative. Bei Freiberuflern, Selbstständigen und freiwillig versicherten Arbeitnehmern ist die PKV in monetärer Hinsicht interessant, wenn bei Familienplanung beide Partner erwerbstätig sind, die Familienpausen nur auf die Erziehungszeiten begrenzt werden und anschließend beide Elternteile eine Teilzeit- oder Vollzeit-Beschäftigung aufnehmen. Denn in der GKV kann ein nicht berufstätiger Ehegatte beitragsfrei mitversichert werden.

Wie möchten Sie medizinisch versorgt werden?

PKV: § 1 MB/KK: Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person.
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrags mit einem Privaten Krankenversicherer wird verbindlich vereinbart, welche Krankheitskosten erstattet werden. Die Leistungen können auf die Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten werden. Die Kosten für privatärztliche Behandlung nach dem modernen Stand der Medizin und den Regeln der ärztlichen Kunst sind erstattungsfähig.

GKV: § 12 SGB V: Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.  (2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

Der passende Krankenversicherungstarif
In einem ausführlichen Beratungsgespräch gehen wir gemeinsam auf alle wichtigen Themen ein und bewerten gemeinsam welche Leistungen Ihnen wichtig sind und auf was Sie verzichten können und ermitteln anhand eines objektiven Tarifvergleichs welcher Krankenversicherungsschutz am besten zu Ihnen passt. Die Kranken­ver­si­che­rung nur auf Grundlage eines Beitragsvergleich auszuwählen, kann zu fatalen Fehlentscheidungen führen. Denn eine ungeeignete Kranken­ver­si­che­rung kann Sie Ihre Gesundheit und Ihr Vermögen kosten. Wichtige Leistungskriterien (PDF):
  • Kostenerstattung für Heil- und Hilfsmittel?
  • Tarif mit Primärarztprinzip oder Tarif mit direkter Inanspruchnahme eines Facharztes?
  • Leistungen bis 3,5 facher Satz GOÄ, über den 3,5fachen Satz GOÄ hinaus oder über 3,5fachen Satz ohne Bindung an GOÄ?
  • Stationärer Bereich: Privatärztliche Behandlung und 1- oder 2-Bettzimmer oder Leistungen analog der Krankenkassen?
  • Rehabilitationsmaßnahmen und Unterbringung in gemischten Anstalten (Krankenhaus mit Kurbetrieb)?
  • Vorsorgeuntersuchungen nur auf dem Niveau der Krankenkassen oder darüber hinaus?
  • Höhe des Selbstbehalts. Selbstbehalt auch für Vorsorgeuntersuchungen?
  • Kostenerstattung bei Auslandsbehandlung?
  • Weitere Punkte wie Krankentagegeld, Beitragsrückerstattung, Beitragsstabilität und Finanzkennzahlen
Beitragsentwicklung

Bundesgesundheitsministerium & Wiss. Institut der PKV

Inflation, technischer Fortschritt und steigende Kosten im Gesundheitswesen führen sowohl in der PKV als auch in der GKV zu steigenden Beiträgen. So stieg der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 1970 bis 2022 von 50€ auf 978€ mtl. (BBV (2023) 59.850€) In der PKV wird der Beitrag einkommensunabhängig durch den ausgewählten Leistungsumfang bestimmt. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages, maximal 480€ mtl. (KV: 404€, PV: 76€)

Beitragskalkulation

Ein wesentliches Kriterium bei der Tarifwahl sind die Finanzkennzahlen des Versicherers als Indikator für zukünftige Beitragsstabilität. In der PKV betragen die Altersrücktellungen mehr als 315 Mrd € und dienen dazu, die Krankheitskosten im Alter aufzufangen. Der PKV-Beitrag enthält einen bis zum 60. Lebensjahr anfallenden gesetzlichen Zuschlag (GZ) von 10%, der zur Beitragsstabilität ab dem 65. Lebensjahr verwendet wird. Zudem entfällt mit Renteneintritt das Krankentagegeld und somit der Krankentagegeldbeitrag. Beitragssenkend wirkt sich auch der Krankenversicherungszuschuss der Deutsche Rentenversicherung i.H.v. 7,85% auf die Rente aus. 

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Privatversicherte können den Leistungsumfang ihres Tarifs individuell auswählen und profitieren von einer dauerhaften, vertraglichen Leistungsgarantie, modernen medizinischen Behandlungsmethoden, freier Arzt- und Krankenhauswahl, Komfort-Schutz bei Zahnbehandlung und hohen Altersrückstellungen. Stand 2023 betragen die Altersrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung mehr als 315 Milliarden Euro. Das Leistungsangebot der PKV:

  • Vertraglich garantierte Leistungen ohne wenn und aber und das ein Leben lang
  • Erhalt der bestmöglichen medizinischen Versorgung nach den Regeln der ärztlichen Kunst
  • Kein Budget- oder Wirtschaftlichkeitsgebot
  • Abrechnung auch über der Gebührenordung der Ärzte (GOÄ) und Zahnärtze (GOZ)
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie eine Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer
  • Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen innerhalb eines Jahres
  • Weltweiter Versicherungsschutz auch bei längeren Auslandsaufenthalten
Antragstellung und Service

Nachdem wir die wichtigen Leistungskriterien analysiert und Sie sich für die PKV entschieden haben, ermitteln wir gemeinsam die geeigneten Tarife. Aufgrund der mit der Antragstellung verbundenen Gesundheitsfragen, empfehlen wir bei gesundheitlichen Auffälligkeiten Ihren Arzt oder die Krankenkasse zu den Diagnosen zu befragen. Über anonymisierte Voranfragen können wir die Konditionen der Versicherer vorab erfahren. Mit Ihrer Entscheidung für den passenden Tarif erfolgt die Antragstellung. Wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten und bleiben auch nach Vertragsabschluss Ihr Ansprechpartner. Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenfrei und wird durch die vermittelte Gesellschaft vergütet.

Unverbindlicher und kostenfreier Vergleich (inkl Ratgeber): Private Krankenversicherung

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Tarifcheck Ihrer bestehenden Privaten Kranken­ver­si­che­rung

§ 204 VVG garantiert dem Versicherten bei Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft, dass bisher erworbene Altersrückstellungen übertragen werden. Bei seit 2009 abgeschlossenen Kranken­ver­si­che­rungstarifen werden Altersrückstellungen auch bei Versichererwechsel übertragen. Einige Alttarife haben einen Leistungsumfang unterhalb dem Niveau der Krankenkassen (GKV), z.B. Begrenzungen im Hilfsmittelbereich.  Mit Einführung der Unisex-Tarife 2012 wurde der Leistungsumfang der Neu-Tarife deutlich über das Niveau der GKV angehoben und offene Hilfemittelkataloge und zeitgemäße Erstattungssätze sind inzwischen Standard. Empfehlung: bei vor 2013 abgeschlossenen Krankenversicherungen sollte unbedingt ein Tarifcheck erfolgen, sonst drohen bei Inanspruchnahme von Leistungen unerwartete Rechnungskürzungen bis hin zur Ablehnung der Kostenerstattung.

Die Pflegeversicherung

Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit. Die Restkosten sind vom eigenen Vermögen zu bestreiten. Sofern das Vermögen nicht ausreicht, so sind der Ehepartner sowie die Kinder verpflichtet, die Pflegekosten zu tragen. Die Versorgungslücke kann über eine Pflegezusatzversicherung geschlossen werden.

Krankentagegeld

Arbeitnehmer haben i.d.R. Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ist der Einkommensausfall über das Krankentagegeld abzusichern. Selbstständige und Freiberufler erhalten keine Lohnfortzahlung und benötigen meist eine umfassende Verdienstausfallabsicherung.

GKV: Bei Arbeitnehmern zahlt die Krankenkasse nach Ende der Lohnfortzahlung ein Krankengeld i.H.v. 70% vom Brutto, jedoch maximal 90% vom Netto. Vom Krankengeld sind die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu bestreiten. Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über 58.050€ haben einen größeren Einkommensverlust, da bei der Krankengeldermittlung der Verdienst nur bis 4.837,50€ mtl. berücksichtigt wird. Die Einkommenslücke kann über die Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Freiberufler und Selbstständige erhalten keine Lohnfortzahlung und können den Verdienstausfall einzig über die Krankentagegeldversicherung absichern.

PKV: Privat krankenversicherte Arbeitnehmer haben nach Ende der Lohnfortzahlung kein Einkommen. Der Einkommensverlust kann vollständig über die private Krankentagegeldversicherung abgesichert werden. Freiberufler und Selbstständige erhalten keine Lohnfortzahlung und können den Verdienstausfall einzig über die Krankentagegeldversicherung absichern

PKV-Vergleich
GKV-Vergleich
Krankenzusatz

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