In Indexfonds und ETFs kann über einen Bank-Sparplan sowie über BAV, Riester-, Rürup- oder Privat-Rentenversicherung investiert werden. Bei BAV und Riesterrente ist das Investieren in renditestarke Aktien-ETFs jedoch eingeschränkt, denn die Beitragsgarantie erfordert eine sicherheitsorientierte, festverzinsliche Kapitalanlage. Die Niedrigzinsphase führt im Ergebnis zu äußerst geringen Aktienquoten und einer bescheidenen Rendite: Garantien kosten Rendite! Bei Rürup-Rente, Privat-Rente und Banksparplan kann die Auswahl und Gewichtung der Anlageklassen und ETFs bzw. Indexfonds frei gewählt und jederzeit angepasst werden. Während BAV, Riester- und Rürup-Rente in der Ansparphase steuerlich gefördert werden, (Steuerpflicht bei Verrentung) jedoch Auszahlungen in der Ansparphase nicht möglich sind, liegt der Vorteil der Privat-Rentenversicherung in der größeren Flexibilität sowie der günstigeren Besteuerung in der Verrentung (bzw. bei Auszahlung ab 62. Lebensjahr). Bei der Privat-Rentenversicherung können Anleger, genauso wie beim Bank-Sparplan, jederzeit Kapital entnehmen und die Beiträge senken, anheben, ganz/teilweise aussetzen oder zusätzliche Einzahlungen leisten. Erst zum Rentenbeginn entscheidet der Anleger wie das Guthaben ausgezahlt werden soll, z.B. als einmalige Kapitalauszahlung oder als lebenslange, monatliche Rente.