Jeder Vierte scheidet wegen Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus
Bei verbeamteten Lehrer entscheidet der Dienstherr über das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel bietet somit für Beamte keinen ausreichenden Schutz und der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist zwingend notwendig. Angestellte oder freiberufliche Lehrer hingegen benötigen keinen Dienstunfähigkeitsschutz und eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ausreichend. Wir analysieren die Tarife der verschiedenen Versicherer und ermitteln den für Sie optimalen Versicherungsschutz.