Alles steht und fällt mit dem geregelten Einkommen. Wer krankheitsbedingt seine Arbeitskraft dauerhaft nicht einbringen kann, der erhält keine Entlohnung. Das Risiko für Fluglotsen ist besonders hoch, da für die Berufsausübung eine Lizenz erforderlich und diese durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen zu bestätigen ist. Eine „Lotsenuntauglichkeit“ bedeutet jedoch häufig keine Berufsunfähigkeit und daher ist eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend, sondern eine Loss of Licence Versicherung notwendig. Diese leistet bereits dann die vereinbarte Versicherungsleistung , wenn infolge der Untersuchungsergebnisse oder medizinischer Einschränkungen eine „Lotsenuntauglichkeit“ vorliegt.